Kindergeld steigt auf 267 Euro: Deutschland plant weitere Entlastungen für Familien
3.9.2026

Die Bundesregierung plant ab 2027 ein höheres Kindergeld und zusätzliche steuerliche Entlastungen. Das Kindergeld soll zunächst auf 267 Euro und im Jahr 2028 auf 272 Euro pro Kind und Monat steigen. Hier erfahren Sie, was konkret geplant ist und wie viel mehr Familien erhalten könnten. Familien in Deutschland könnten ab 2027 finanziell stärker entlastet werden. Das Bundeskabinett hat ein Steuerpaket mit einem Gesamtvolumen von rund zehn Milliarden Euro beschlossen. Davon sollen vor allem Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen sowie Familien mit Kindern profitieren. Eine der wichtigsten geplanten Änderungen ist die Erhöhung des Kindergeldes. Nach dem aktuellen Entwurf soll das Kindergeld folgendermaßen steigen: 259 Euro pro Kind und Monat im Jahr 2026 267 Euro pro Kind und Monat ab Januar 2027 272 Euro pro Kind und Monat ab Januar 2028 Damit würde das Kindergeld 2027 um acht Euro pro Monat und Kind steigen. Im Jahr 2028 wären es 13 Euro mehr als 2026. Wie viel mehr Kindergeld erhalten Familien? Eine Erhöhung um einige Euro pro Monat erscheint zunächst nicht besonders groß. Auf das gesamte Jahr gerechnet und bei mehreren Kindern ergibt sich jedoch ein spürbarer Unterschied. Sollte der Entwurf in der derzeit geplanten Form verabschiedet werden, würden Familien allein durch das höhere Kindergeld folgende zusätzliche Beträge erhalten: Familie mit einem Kind 2027: 96 Euro mehr pro Jahr 2028: 156 Euro mehr pro Jahr als 2026 Familie mit zwei Kindern 2027: 192 Euro mehr pro Jahr 2028: 312 Euro mehr pro Jahr als 2026 Familie mit drei Kindern 2027: 288 Euro mehr pro Jahr 2028: 468 Euro mehr pro Jahr als 2026 Diese Beträge beziehen sich ausschließlich auf die Erhöhung des Kindergeldes. Durch die zusätzlich geplanten Steuerentlastungen könnte der finanzielle Vorteil für einzelne Familien höher ausfallen. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums könnte eine Familie mit zwei Kindern und mittlerem Einkommen ab 2028 insgesamt mehr als 600 Euro zusätzlich pro Jahr zur Verfügung haben. Der genaue Betrag ist jedoch von der individuellen Situation abhängig. Entscheidend sind unter anderem Einkommen, Familienstand, Anzahl der Kinder, Steuerklasse und weitere steuerliche Faktoren. Auch der Grundfreibetrag soll steigen Neben dem Kindergeld soll auch der steuerliche Grundfreibetrag erhöht werden. Der Grundfreibetrag ist der Teil des jährlichen zu versteuernden Einkommens, auf den keine Einkommensteuer gezahlt werden muss. Nach den aktuellen Plänen soll er folgendermaßen steigen: von 12.348 Euro im Jahr 2026 auf 12.564 Euro im Jahr 2027 und auf 12.900 Euro im Jahr 2028 Vereinfacht gesagt fällt Einkommensteuer erst auf den Teil des zu versteuernden Einkommens an, der über dem Grundfreibetrag liegt. Von der Erhöhung könnten Arbeitnehmer, Rentner und andere Steuerpflichtige profitieren. Das bedeutet jedoch nicht, dass jeder automatisch den gleichen Betrag mehr auf dem Konto haben wird. Die tatsächliche Entlastung hängt vom Einkommen, von der Steuerklasse und von der persönlichen Steuersituation ab. Höherer Arbeitnehmer-Pauschbetrag geplant Auch der sogenannte Arbeitnehmer-Pauschbetrag soll erhöht werden. Der Pauschbetrag für beruflich bedingte Ausgaben soll von derzeit 1.230 Euro auf 1.430 Euro pro Jahr steigen. Dieser Betrag wird bei Arbeitnehmern grundsätzlich automatisch berücksichtigt. Belege müssen dafür normalerweise nicht eingereicht werden, solange keine höheren tatsächlichen Werbungskosten geltend gemacht werden. Zu den möglichen beruflich bedingten Ausgaben gehören beispielsweise: Fahrten zur Arbeit Arbeitsmittel Fachliteratur Fort- und Weiterbildungen Bewerbungskosten Aufwendungen für das Arbeiten im Homeoffice, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind Liegen die tatsächlichen Werbungskosten über dem Pauschbetrag, können sie weiterhin einzeln in der Steuererklärung angegeben werden. Änderungen bei Sonntags- und Feiertagszuschlägen Der Entwurf sieht außerdem eine Änderung bei der steuerlichen Behandlung von Zuschlägen für Sonn- und Feiertagsarbeit vor. Die Obergrenze des Stundenlohns, auf deren Grundlage bestimmte Zuschläge steuerfrei gezahlt werden können, soll von 50 Euro auf 75 Euro pro Stunde steigen. Diese Änderung könnte unter anderem Beschäftigte im Gesundheitswesen, in der Gastronomie, im Transport, in der Industrie, im Sicherheitsdienst und in anderen Branchen betreffen, in denen regelmäßig an Wochenenden und Feiertagen gearbeitet wird. Dabei handelt es sich nicht um eine Erhöhung des Mindestlohns oder um einen automatischen Anspruch auf höhere Zuschläge. Geändert werden soll lediglich die steuerliche Berechnungsgrenze für entsprechende Zuschläge. Müssen Eltern einen neuen Antrag stellen? Eltern, die bereits Kindergeld erhalten, müssen wegen einer allgemeinen Erhöhung normalerweise keinen neuen Antrag stellen. Sobald eine gesetzliche Erhöhung in Kraft tritt, passt die Familienkasse den monatlichen Betrag in der Regel automatisch an. Ein neuer Antrag oder eine Mitteilung an die Familienkasse kann allerdings erforderlich sein, wenn: erstmals Kindergeld beantragt wird ein weiteres Kind geboren wurde ein Kind seine Schulausbildung beendet oder ein Studium beginnt sich der Ausbildungs- oder Beschäftigungsstatus eines volljährigen Kindes ändert sich die Adresse oder Bankverbindung der Familie ändert Eltern und Kinder in unterschiedlichen Ländern leben sich der Familienstand oder die Beschäftigungssituation ändert Anträge und Änderungen können über die Familienkasse beziehungsweise die Bundesagentur für Arbeit eingereicht werden. Wer hat Anspruch auf Kindergeld? Kindergeld wird grundsätzlich gezahlt: für alle Kinder bis zum 18. Geburtstag unter bestimmten Voraussetzungen für arbeitslose Kinder bis zum 21. Geburtstag für Kinder in Schule, Studium oder Berufsausbildung bis zum 25. Geburtstag in bestimmten Fällen auch dann, wenn eine Ausbildung wegen eines fehlenden Ausbildungsplatzes nicht begonnen oder fortgesetzt werden kann Bei ausländischen Staatsangehörigen hängt der Anspruch zusätzlich vom Aufenthaltsstatus, Wohnort, Beschäftigungsverhältnis und weiteren Voraussetzungen ab. Besondere Regeln können gelten, wenn Eltern und Kinder in unterschiedlichen Ländern leben oder wenn Ansprüche auf Familienleistungen in mehreren Staaten bestehen. In solchen grenzüberschreitenden Fällen wird geprüft, welcher Staat vorrangig für die Zahlung zuständig ist. Wann sollen die Änderungen in Kraft treten? Die erste Erhöhung des Kindergeldes ist zum 1. Januar 2027 vorgesehen. Eine weitere Erhöhung soll zum 1. Januar 2028 folgen. Wichtig ist jedoch: Das Bundeskabinett hat dem Entwurf zugestimmt, das Gesetzgebungsverfahren ist aber noch nicht vollständig abgeschlossen. Der Entwurf muss noch im Bundestag und – soweit erforderlich – im Bundesrat beraten werden. Während des parlamentarischen Verfahrens können einzelne Beträge und Regelungen noch verändert werden. Eltern müssen daher aktuell keinen neuen Antrag stellen und sollten die Familienkasse nicht allein wegen der angekündigten Erhöhung kontaktieren. Was bedeuten die Pläne konkret für Familien? Sollte das Gesetz ohne größere Änderungen verabschiedet werden, könnten Familien mit Kindern von mehreren Maßnahmen profitieren: höheres monatliches Kindergeld höherer steuerlicher Grundfreibetrag günstigere steuerliche Berechnung höherer Arbeitnehmer-Pauschbetrag Besonders Familien mit Kindern sowie Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen sollen entlastet werden. Die häufig genannten 600 Euro mehr pro Jahr sind jedoch kein garantierter Betrag für jede Familie. Es handelt sich um eine Modellrechnung für einen Haushalt mit zwei Kindern, bei der verschiedene steuerliche Entlastungen berücksichtigt wurden. Fazit Deutschland plant für die Jahre 2027 und 2028 mehrere steuerliche Entlastungen. Die Erhöhung des Kindergeldes gehört zu den wichtigsten vorgesehenen Maßnahmen für Familien. Nach dem aktuellen Entwurf soll das Kindergeld ab 2027 267 Euro und ab 2028 272 Euro pro Kind und Monat betragen. Zusätzlich sind ein höherer Grundfreibetrag und weitere steuerliche Entlastungen geplant. Dadurch könnten Familien mehrere Hundert Euro mehr pro Jahr zur Verfügung haben. Wie hoch die tatsächliche Entlastung ausfällt, hängt jedoch von der persönlichen Einkommens- und Steuersituation ab. Gastarbajter24 wird das weitere Gesetzgebungsverfahren verfolgen und über wichtige Änderungen informieren, sobald die neuen Regelungen endgültig beschlossen sind. Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Die genannten Beträge beruhen auf einem Anfang September 2026 vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren sind noch Änderungen möglich. Quellen: Reuters – Kabinettsbeschluss und geplante Beträge , Bundesagentur für Arbeit – Kindergeld und Familienkasse , Bundesfamilienministerium – Voraussetzungen für den Kindergeldbezug
